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FX-Autohandel (EA) und Steuern – Was in Japan ansässige Händler wissen müssen

Veröffentlicht: 2026-05-18Lesezeit: ca. 3 Min
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FX-Autohandel (EA) und Steuern – Was in Japan ansässige Händler wissen müssen

Wer mit MT5-EAs Gewinne erzielt, muss in Japan eine Steuererklärung einreichen. Besonders wichtig: Bei ausländischen FX-Brokern (XMTrading, Exness u. a.) gelten andere Steuersätze als bei inländischen FX-Brokern. Es lohnt sich, diese Unterschiede vorab zu kennen.

⚠️ Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für individuelle Steuerberatung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

(Note: applies specifically to Japan)

Steuerliche Einordnung von ausländischen FX-Konten

Sonstige Einkünfte (Gesamtbesteuerung)

(Note: applies specifically to Japan)

Gewinne aus dem Handel bei ausländischen FX-Brokern (XMTrading, Exness usw.) werden in Japan als sonstige Einkünfte eingestuft und unterliegen der Gesamtbesteuerung.

Steuersatz: Einkommensteuer (5–45 %, progressiv) + Gemeindesteuer 10 % + Sondersteuer für den Wiederaufbau
Gesamtsteuersatz (Richtwert): ca. 15–55 % (abhängig vom Gesamteinkommen)

Unterschied zur inländischen FX-Besteuerung (getrennte Besteuerung)

(Note: applies specifically to Japan)

MerkmalInländischer FX-BrokerAusländischer FX-Broker
SteuerklasseFutures/FX (getrennte Besteuerung)Sonstige Einkünfte (Gesamtbesteuerung)
SteuersatzEinheitlich 20,315 %15–55 % (progressiv)
Verlustvortrag3 Jahre möglichNicht möglich
VerlustverrechnungZwischen FX-Konten möglichVerrechnung mit anderen sonstigen Einkünften möglich

Für Geringverdiener (Jahreseinkommen unter ca. 4 Mio. JPY) kann der ausländische FX-Broker steuerlich vorteilhafter sein, während für Besserverdienende der einheitliche Satz von 20 % bei inländischen Brokern günstiger ist.


Wann ist eine Steuererklärung erforderlich?

(Note: applies specifically to Japan)

Pflicht zur Steuererklärung

  • Wenn der Jahresgewinn aus ausländischen FX-Konten 200.000 JPY übersteigt (Arbeitnehmer)
  • Selbstständige und Freiberufler mit Gewinnen aus ausländischen FX-Konten (unabhängig vom Betrag erklärungspflichtig)
  • Wenn sowohl inländische als auch ausländische FX-Konten geführt werden und eine Zusammenfassung erforderlich ist

Keine Steuererklärung erforderlich (unter Bedingungen)

  • Arbeitnehmer mit einem Jahresgewinn von 200.000 JPY oder weniger (allerdings kann eine separate Meldung für die Gemeindesteuer erforderlich sein)
  • Wenn im betreffenden Jahr insgesamt Verluste entstanden sind (Verlustverrechnung bei sonstigen Einkünften nur im selben Jahr möglich)

Berechnung von Gewinnen und Verlusten

(Note: applies specifically to Japan)

Gewinnberechnung

Jahresgewinn = Summe aller abgerechneten Handelsgewinne und -verluste (einschließlich Swap-Punkte)

Offene Positionen (unrealisierte Gewinne oder Verluste) sind nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind ausschließlich geschlossene (abgerechnete) Trades.

Anerkannte Betriebsausgaben

Bei sonstigen Einkünften können direkt handelsbezogene Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden.

AusgabenartAnerkannt?
VPS-Kosten (für MT5-Betrieb)◎ Anerkannt
EA-Kaufkosten (kostenpflichtige EAs)◎ Anerkannt
Bücher und Seminare (FX-Weiterbildung)○ Anteilig oft anerkannt
Computerkosten△ Anteilig teilweise anerkannt
Internetkosten△ Anteilig teilweise anerkannt

Aufbewahrung der Handelshistorie

Für die Steuererklärung ist es unbedingt erforderlich, die vollständige Handelshistorie des Jahres zu sichern.

Exportieren der Historie aus MT5

  1. MT5 → Terminal → Reiter „Kontohistorie"
  2. „Gesamte Historie" auswählen (Jahresanfang bis Jahresende)
  3. Rechtsklick → „Bericht speichern" → Als HTML-Datei speichern

Zu speichernde Informationen

  • Eröffnungs- und Schlussdatum sowie -uhrzeit jedes Trades
  • Gewinn/Verlust (in JPY umgerechnet)
  • Swap-Punkte
  • Währungspaar und Lotgröße

Regeln zur Währungsumrechnung

(Note: applies specifically to Japan)

Da ausländische FX-Konten in der Regel in USD geführt werden, müssen Gewinne in JPY umgerechnet werden.

Grundsatz: Umrechnung zum TTB-Kurs (Telegraphic Transfer Buying Rate) am Abrechnungstag

In der Praxis: Einzelne Umrechnung zum Tageskurs bei Abrechnung oder
               Jahrespauschalumrechnung zum Jahresdurchschnittskurs (letzteres ist eine Näherung)

Formal ist die Umrechnung für jeden Trade einzeln zum Kurs am Abrechnungstag vorgeschrieben. Bei einer großen Anzahl von Trades wird die Konsultation eines Steuerberaters empfohlen.


Tipps zur Steueroptimierung

(Note: applies specifically to Japan)

1. Verluste mit anderen sonstigen Einkünften im selben Jahr verrechnen

In Jahren, in denen EAs Verluste erzeugen, können diese mit anderen sonstigen Einkünften des gleichen Jahres (z. B. Affiliate-Einnahmen, freiberufliche Einkünfte) verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ins Folgejahr ist bei ausländischen FX-Konten nicht möglich.

2. Unrealisierte Verluste zum Jahresende zu realisieren bringt nichts

Da ein Verlustvortrag nicht möglich ist, bringt es bei ausländischen FX-Konten keinen Vorteil, zum Jahresende Verlustpositionen zwanghaft zu schließen, um sie im nächsten Jahr aufzuholen.

3. Alle Betriebsausgaben lückenlos erfassen

Durch die konsequente Erfassung von VPS-Kosten, EA-Kaufkosten, FX-Fachliteratur usw. lässt sich das zu versteuernde Einkommen senken. Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig auf.


Zeitplan für die Steuererklärung

(Note: applies specifically to Japan)

ZeitraumAufgabe
Das gesamte Jahr überHandelshistorie und Belege für Betriebsausgaben sichern
Januar – FebruarJahreshandelshistorie zusammenfassen, Gewinn/Verlust berechnen
16. Februar – 15. MärzAbgabefrist für die Steuererklärung
Bis 15. MärzEinreichung über e-Tax oder beim Finanzamt

Zusammenfassung

  • Gewinne aus ausländischen FX-Konten (XMTrading, Exness) fallen unter sonstige Einkünfte und unterliegen der Gesamtbesteuerung
  • Der Steuersatz beträgt je nach Gesamteinkommen 15–55 % (in der Regel höher als der einheitliche Satz von 20 % bei inländischen FX-Brokern)
  • Verlustvortrag ins Folgejahr ist nicht möglich (Verrechnung mit anderen sonstigen Einkünften im selben Jahr ist erlaubt)
  • Ab einem Jahresgewinn von 200.000 JPY besteht Erklärungspflicht (für Arbeitnehmer)
  • Direkte Betriebsausgaben wie VPS-Kosten können angesetzt werden

Sobald der EA-Handel ernst wird, empfehlen wir, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Insbesondere wenn der Jahresgewinn 1.000.000 JPY übersteigt, wird die steuerliche Behandlung komplex.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

(Note: applies specifically to Japan)

F: Werden Gewinne von XMTrading automatisch an das japanische Finanzamt gemeldet?

Ausländische FX-Broker sind nicht zur Meldung an das japanische Finanzamt verpflichtet. In Japan ansässige Personen sind jedoch selbst erklärungspflichtig. Bei entdeckten Steuerverstößen können Verzugszinsen und Zuschlagssteuern anfallen.

F: Muss ich nichts unternehmen, wenn mein Jahresgewinn unter 200.000 JPY liegt?

Für Arbeitnehmer entfällt zwar die Einkommensteuererklärung, jedoch kann eine separate Meldung für die Gemeindesteuer erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

F: Wie werden mehrere ausländische FX-Konten zusammengefasst?

Alle Gewinne und Verluste aus sämtlichen ausländischen FX-Konten werden zusammengerechnet und gemeinsam erklärt. Eine kontoübergreifende Verlustverrechnung ist möglich (Beispiel: +500.000 JPY bei XM, −200.000 JPY bei Exness → Erklärung mit zusammengerechnet +300.000 JPY).

F: Sinkt der Steuersatz durch eine Unternehmensgründung?

Ab einem Jahresgewinn von etwa 7–10 Millionen JPY kann eine Unternehmensgründung steuerliche Vorteile bringen, da der effektive Körperschaftssteuersatz (ca. 25–35 %) unter dem progressiven Einkommensteuersatz liegen kann. Da jedoch Gründungs- und laufende Kosten entstehen, sollten Sie dies vorab mit einem Steuerberater besprechen.

F: Werden EA-Gewinne und Affiliate-Einnahmen zusammengerechnet?

Wenn beide als sonstige Einkünfte eingestuft werden, ja. Verluste aus EAs und Gewinne aus Affiliate-Einnahmen (oder umgekehrt) können innerhalb desselben Jahres verrechnet werden.


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